Tarifgemeinschaft der Zeitschriftenverlage in Bayern im VZB
Im VZB haben Sie die Wahl
"Der VZB ist sowohl ein Wirtschaftsverband als auch ein Arbeitgeberverband. Verlage, die die Angebote des Wirtschaftsverbandes VZB nutzen wollen - mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) im Hintergrund - ohne die Funktion des Arbeitgeberverbandes in Anspruch zu nehmen, können dies ohne Weiteres tun. Wenn ein Verlag sich jedoch auch tarifrechtlich vom VZB vertreten lassen will, so nutzt er zusätzlich die Leistungen der Tarifgemeinschaft des VZB. Sie verhandelt und schließt Tarifverträge im Sinne des § 2, Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG). Die Tarifgemeinschaft ist ein Verein im Verein. Danach können neben dem Vorstand eines Vereins gemäß § 30 BGB "besondere Vertreter" für "gewisse Geschäfte" benannt werden. Diese Möglichkeit hat der VZB im jeweiligen Einzelinteresse seiner Mitglieder sowie seiner potenziellen Mitglieder in der Verbandssatzung geregelt."
Dr. Jörg D. Stiebner
Vorsitzender der Tarifgemeinschaft im VZB
Tarifflucht und was dann?
"Flucht aus dem Tarifvertrag, ein Thema, das viele Unternehmen seit Jahren umtreibt, insbesondere seit die Globalisierung auch die deutsche Wirtschaft voll erfasst und in erhebliche Turbulenzen gestürzt hat. Die Unternehmen müssen sich den Herausforderungen eines verschärften weltweiten Wettbewerbs stellen und dabei mit Unternehmen aus Ländern konkurrieren, deren Lohnniveau weit unter den Deutschen liegt."
(Aus einem Vortrag von Professor Dr. Walter Seidensticker, Paderborn)
Downloads Tarifverträge/Geschäftsordnung Tarifgemeinschaft
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