VZB-Verlagsabend: Presse-Grosso

Presse-Grosso: Bewährtes gerät ins Wanken

 

Das Thema Presse-Grosso und dessen Absicherung kommt seit zwei Jahren nicht zur Ruhe. Entsprechend groß war das Interesse der Verleger an dem VZB-Verlagsabend „Presse-Grosso“ im September. Ludwig von Jagow, Geschäftsführer Vertrieb beim VDZ,  berichtete in Vertretung von Manfred Braun, Geschäftsleiter Zeitschriften der WAZ Mediengruppe, über den aktuellen Stand. Wie wichtig dieses Thema angesehen wird, zeigt auch die Anwesenheit einer Vertretung aus der Bayerischen Staatskanzlei.

 

Der Pressevertrieb in Deutschland gilt als beispiellos und könnte dennoch aus den Fugen geraten – trotz seiner vielen Vorteile, meinte Ludwig von Jagow. Zu den Vorzügen des Grosso-Systems gehört allem voran die tägliche Belieferung der zahlreichen Verkaufsstellen. Geliefert werden sämtliche Publikationen in alle Winkel des Landes.  Als weiteres besonderes Merkmal nannte er die Pufferfunktion des Presse-Grosso zwischen Verlagen und Einzelhandel:“ Die Presse-Grossisten setzen gegenüber dem Einzelhandel die besonderen Presse-Privilegien wie die Preisbindung und das Recht zur Bestimmung des Sortiments und der Mengen durch. Dafür hat der Einzelhändler das Remissionsrecht.“
Für die Zustellung sorgen knapp 70 Presse-Grossisten, deren Bundesverband hierfür die Handelsspannen mit den Verlagen vereinbart. „Der Grundsatz lautet: Jeder Titel wird prinzipiell gleichbehandelt, der Wettbewerb findet am Regal statt“, so Ludwig von Jagow. Er informierte über zwei aktuelle Gerichtsverfahren, deren Ausgang völlig offen sind Zumindest ein Verfahren, das das Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes berührt, wird als relevant für das Grosso-System gesehen.

 

Schon einmal, im Jahr 2003, bangte die Branche um die Neutralität im Vertrieb, als renommierte Medienhäuser den Weg in die Discounter suchten. „Befürchtet wurde damals, dass statt der Verlage und Grossisten künftig der Einzelhandel selbst entscheidet, welche Titel er in welcher Menge ordert“, rief von Jagow in Erinnerung. Von der damaligen Kulturstaatsministerin Christina Weiß initiiert, verständigten sich Presse-Grosso und Verlage daraufhin auf eine „Gemeinsame Erklärung“, eine freiwillige Selbstverpflichtung, „die festhielt, was all die Jahrzehnte zuvor Usus gewesen war“, zum Beispiel dass Presse-Händler in der Regel über das Presse-Grosso zu beliefern sind und die Erschließung neuer Verkaufsstellen im Konsens zwischen Verlagen und Presse-Grosso erfolgen soll, so von Jagow.

 

Nun rumort es erneut in der Branche: Die Umsätze sind rückläufig. Vor diesem Hintergrund nimmt die Kritik zu, dass eigene Titel  im Zeitschriftenregal nicht gut genug präsentiert seien. Die Verkaufschancen würden nachlassen, weil die eigenen Magazine in einem Meer von konkurrierenden Titeln untergingen, so der Vorwurf. Gemeinsame Vereinbarungen zum System stehen zunehmend aufgrund wachsenden Drucks in den einzelnen Häusern auf dem Prüfstand. Darum geht es auch im Gerichtsverfahren gegen den Grosso-Verband, nämlich den Fortbestand einheitlicher Grosso-Konditionen. Diese sind laut von Jagow ein Pendant zum Prinzip einheitlicher Leistungen gegenüber allen Verlagen.

 

Die Politik beobachtet sehr aufmerksam die Auseinandersetzung. Der eine oder andere  Politiker denkt sogar an eine gesetzliche Regelung, die verbindlich festhält, was seinerzeit in der „Gemeinsamen Erklärung“ notiert wurde. In der anschließenden Diskussion gab es durchaus Stimmen, die eine gesetzliche Regelung für bedenklich halten. Es sei ein Armutszeugnis für die Verlagsbranche.

 

 

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