VZB-Verlagsabend: Compliance in Medienunternehmen
Compliance in Medienunternehmen
In Verlagen darf nicht gedacht werden, es gehe bei Compliance nur um Wirtschaftskriminalität, und deshalb sei der Verlag nicht oder jedenfalls kaum betroffen. Es geht im Prinzip um Rechtsverstöße jeder Art und um die Verpflichtung, das Haftungsrisiko zu mindern. Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter können für Gesetzesverstöße haften; allein schon aufgrund Organisationsverschuldens. Aber selbst schon das Thema Compliance gegen Wirtschaftskriminalität ist für Verlage interessant. In Deutschland war – nach einer Studie – über einen Zeitraum von zwei Jahren jedes zweite Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen. An die Öffentlichkeit treten fast nur schwere Fälle großer bzw. bekannter Unternehmen. Fehlverhalten, Gesetzesverstöße, Regelwidrigkeiten von Aufsichtsgremien, Vorständen, Geschäftsführungen und leitenden Angestellten gibt es jedoch eben in allen Firmen, in mittleren und kleinen Unternehmen. Diese Fakten müssen – nicht zuletzt von Verlagshäusern – bedacht und dürfen nicht ignoriert werden. Abgesehen von der ethischen Selbstverständlichkeit von Regeltreue, sind Verstöße gegen die Regeln Image schädigend und wirtschaftlich nicht zu unterschätzen. Zu verhindern oder doch wenigstens zu minimieren ist menschliches Fehlverhalten im Unternehmen nur durch Regelüberwachung. Die Sicherstellung dieser Überwachung obliegt der Organisations-verantwortung der Unternehmensleitung, leitende Mitarbeiter eingeschlossen. Für das Compliance-Management gibt es unterschiedliche Lösungen. Bei Medienunternehmen geht es, wie erwähnt, nicht nur um Korruption, Verstöße gegen das Arbeitsrecht oder ähnliches Fehlverhalten, sondern auch um die Alltagsarbeit in allen Bereichen der Unternehmen mit der Verpflichtung, Datenschutz- sowie Steuerrecht und alle weiteren Rechte zu wahren. Ein weites und schwieriges Feld. Für Juristen, Kaufleute und Journalisten.
Unser VZB-Vorstandsmitglied, der renommierte Jurist, Professor Dr. Robert Schweizer, ist unter anderem im Vorstand Hubert Burda Media für Recht und Compliance zuständig. Er sprach allgemein über dieses sehr wichtige Thema, nicht speziell über Unternehmen, für die er arbeitet. Niemand sollte meinen, sein Verlag sei zu klein für ein solch komplexes Thema. Allein der Blick in das GmbH-Gesetz zeigt dem Geschäftsführer des kleinsten Verlages das Grundproblem: Dem § 43 ist nichts hinzuzufügen: "Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden." Zu den Obliegenheiten gehört auch die Organisationsverantwortung zur Sicherstellung der Regeltreue eines jeden Mitarbeiters sowie zur Regelkonformität des ganzen Unternehmens.















