Leistungsschutz: Der Verlag als Werkmittler der geistigen Schöpfung der Autoren

Professor Schweizer auf dem VZB-Verlagsabend am 3.2.2010:

Google und Leistungsschutz für Presseverlage

BDZV und VDZ sind sich einig: Der Verlag einer Publikation muss das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von - auch digitalen - Presseerzeugnissen haben. Die Verbände versuchen gemeinsam mit den Gewerkschaften, die Interessen durchzusetzen.

Auf dem Verlagsabend des VZB informierte Professor Dr. Robert Schweizer, über das „Was, Wie, Wer und Wann" und brachte die VZB-Mitglieder auf den neuesten Stand der Verhandlungen. Schweizer ist für den VDZ federführend für die Durchsetzung der Verlegerinteressen. Wichtige Entscheidungen sind schon in nächster Zeit zu erwarten. Der Referent überzeugte die Anwesenden, die Wichtigkeit des Leistungsschutzes nicht zu unterschätzen, sich der Schwierigkeit der Verhandlungen und der damit verbundenen Kosten bewusst zu sein, gleichzeitig aber den wirtschaftlichen Ertrag, der beachtlich sei, im Blick zu behalten. 

 

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